1. Benutzungsbedingungen
Jeder Besucher/Teilnehmer muss vor dem Betreten/Benutzen des Parks die nachfolgenden Teilnahmebedingungen bzw. Benutzungsregeln durchlesen und diesen durch seine Unterschrift zustimmen. Bei Minderjährigen TN muss der Erziehungsberechtigte bzw. Sorgeberechtigte die Teilnahmebedingungen durchlesen und dem Minderjährigen erklären, bevor sie mit der Aktivität beginnen.
Die Benutzung des Erlebnisparks erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Sie ist mit Risiken verbunden. Der TN nimmt zur Kenntnis, dass es bei den Aktivitäten, wie klettern, Segway fahren, Kart fahren, Floß fahren, etc .zu Verletzungen wie Hautabschürfungen, Verbrennungen, etc. kommen kann. Je nach Jahreszeit kann es auch zu Verschmutzungen der Kleidung bzw. der Haut durch z.B. Baumharz kommen. Für Verletzungen am Gelände, durch z.B. Stürzen aufgrund von Unebenheit, Steinen, Wurzeln usw. wird keine Haftung übernommen.
2. Teilnahmebedingungen
Der Park ist für Besucher ab einer Körpergröße von 100 cm geöffnet, die nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen könnte.
Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen klettern. Schwangeren ist das Klettern ausdrücklich untersagt.
Das maximale Körpergewicht für Teilnehmer beträgt 110 kg. (bei Free-Jump und Jaus`n in die Bam max. Gewicht 95kg!)
Personen, die alkoholisiert sind oder unter Einfluss von Drogen stehen, sind nicht berechtigt, die Kletterparcours zu begehen.
3. Sicherheit/Ausrüstung
Beim Klettern dürfen keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder für andere darstellen (Rucksack, Schmuck, Handys, Kameras, etc.). Für deponierte oder verlorene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Lange Haare müssen zusammengebunden werden.
Die von uns zur Verfügung gestellte Ausrüstung (Helm, Gurt, Sicherungsleinen mit Karabiner und Stahlseilrolle) ist ausdrücklich nach Anweisung der Trainer zu benutzen.
Sie darf nicht an andere Personen weitergegeben werden und das Gelände darf damit nicht verlassen werden. Am Ende des Besuches muss die gesamte Ausrüstung dem Trainer wieder zurückgegeben werden.
4. Kletterbedingungen
Jeder Teilnehmer muss vor dem Begehen an der gesamten praktischen und theoretischen Sicherheitseinschulung teilnehmen und den Einschulungsparcours absolvieren. Sämtliche Anweisungen der Trainer sind bindend. Bei Zuwiderhandlungen bzw. Verstößen dagegen übernimmt der Betreiber des Kletterparks keine Haftung für dadurch entstandene Schäden.
Jedes Element darf nur von einer Person gleichzeitig begangen werden. Auf den Plattformen dürfen sich maximal 2 Erwachsene bzw. 1 Erwachsener + 2 Kinder gleichzeitig aufhalten.
Der Betreiber hält sich das Recht vor, Personen, die sich nicht an die Vorschriften bzw. Anweisungen der Trainer halten, vom Park auszuschließen.
5. Haftung
Der Betreiber haftet für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Betreibers oder des mit der Leitung der Veranstaltung beauftragten Trainers.
6. Zahlungsbedingungen
Tickets müssen ausnahmslos vor der Durchführung der Aktivitäten bezahlt werden.
Der Betreiber behält sich das Recht vor, den Betrieb aus sicherheitsrelevanten Gründen (Feuer, Sturm, Gewitter, etc.) einzustellen bzw. das Areal oder Teile davon zu sperren. In diesem Falle erfolgt keine Rückvergütung des Eintrittspreises.
Beendet ein Gast den Aufenthalt frühzeitig auf eigenen Wunsch, so erfolgt keine Rückerstattung des Tickets.
Bei Verweisen bzw. Parkausschlüssen aufgrund von Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen die Vorschriften, erfolgt ebenfalls keine Rückvergütung des Eintrittspreises.
7. Ordnung und Sauberkeit
Die Besucher sind am gesamten Areal stets zur Sauberkeit angehalten. Jeglicher Abfall bzw. Müll muss in die dafür vorgesehenen Behälter geworfen werden.
Im Waldgebiet herrscht absolutes Rauchverbot. Rauchen ist ausnahmslos im Bereich der Feuerstelle erlaubt. Rauchen mit Gurt und in unmittelbarer Nähe der Kletterausrüstung ist STRENGSTENS verboten!!
Mit der ausgeliehenen Ausrüstung ist sorgsam umzugehen. Bei Verlust oder Beschädigung der Ausrüstung werden pauschal 300 € Entschädigung verrechnet.
Speisen und Getränke dürfen nur im dafür vorgesehenen Bereich eingenommen werden.
Hunde sind am Areal erlaubt, müssen jedoch während des gesamten Aufenthalts an der Leine geführt werden.
Wartmannstetten, 19.04.2021